Die Stellvertretende Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES, Inge Bell, beantragt im Oktober 2022 beim Berliner Landgericht per Einstweiliger Verfügung,
1. dass ihr die Mitgliederlisten ausgehändigt werden, damit sie mit den Mitfrauen kommunizieren, sie informieren und ein erneutes Minderheitenbegehren starten kann, um eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
2. dass der vom TDF-Vorstand verhängte Mitgliederaufnahmestopp vom September 2022 für nichtig erklärt werde.
Zu Punkt 1 - Mitgliederlisten:
Das Landgericht Berlin gibt der Vorständin Inge Bell Recht: es erkennt bereits am 9. November und erneut in seinem Urteil am 30. November die Eilbedürftigkeit der Herausgabe der Mitgliederlisten
an sie - und macht damit den Weg frei für direkte Kommunikation und Information der Mitfrauen sowie für ein erneutes Minderheitenbegehren.
Zitat aus dem Urteil: "Es ist gerade der Grundgedanke eines Vereins, dass Vereinsmitglieder miteinander kommunizieren können,
um die Zwecke des Vereins zu erreichen. Ansonsten macht ein Eintritt einen Verein keinen Sinn."
Das Urteil ist sofort vollstreckbar.
Am 19. Dezember 2022 erhält die Stellvertretende Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES Inge Bell schließlich Ausdrucke der Mitgliederlisten per Post.
Zu Punkt 2: Mitgliederaufnahmestopp
Das Landgericht Berlin sieht hingegen im Urteil vom 30. November 2022 keine Eilbedürftigkeit darin, den TDF-Mitgliederaufnahmestopp für nichtig zu erklären (Punkt 2). Eine Einstweilige Verfügung könne nur dann ergehen, "wenn dem Verfügungskläger ein Warten auf den Ausgang des Feststellungsprozesses nicht zugemutet werden kann." Doch momentan sieht das Gericht es so: "Eine Eilbedürftigkeit ist nicht dargelegt."
Die Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Inge Bell legt am 29. Dezember 2022 gegen Punkt 2 Beschwerde ein und besteht weiterhin auf einer Eilbedürftigkeit, also einer Einstweiligen Verfügung gegen den Mitgliederaufnahmestopp.
Hier steht das Urteil des Landgerichts Berlin zum Download bereit: