Erstes Minderheitenbegehren vom 17. August 2022


An die Mitfrauen von TERRE DES FEMMES

Menschenrechte für die Frau e.V.

 

17. August 2022

 

Mitfrauenversammlung aufgrund unseres Minderheitenbegehrens

 

Liebe Mitfrauen,

 

heute wenden wir uns mit der Bitte an euch, dazu beizutragen, dass eine außerordentliche Mitfrauenversammlung stattfinden kann.

Auslöser dafür ist der Umgang des Vorstands (und der Geschäftsführung) mit dem „Positionspapier zu Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht“. 

 

Wie euch allen bekannt ist, wurde das Positionspapier am 12. September 2020 mehrheitlich verabschiedet. In der Mitfrauenversammlung vom 11. Juni 2022 haben wir erneut über das 2020 beschlossene Positionspapier abgestimmt und es per Beschluss bestätigt.

 

Am 25.Juli 2022 hat sich der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss über diese Beschlüsse der Mitfrauen hinweggesetzt und sich im Namen des Vereins von dem Positionspapier distanziert und das Positionspapier zurückgezogen.

 

Dies ist ein klarer Verstoß gegen § 9 Ziffer 5 der Satzung, wonach dem Vorstand die Umsetzung von Beschlüssen der Mitfrauenversammlung obliegt. Die Meinungsbildung von TDF findet in den Mitfrauenversammlungen statt. Der Vorstand ist, gleich welche Gründe von ihm nunmehr geltend gemacht werden, nicht berechtigt, die Beschlüsse der Mitfrauenversammlungen zu missachten und eigenmächtig die eigene Meinung durchzusetzen. Das wäre ungefähr so, als wenn die Regierung sagen würde, die Entscheidungen des Parlaments seien ihr egal.

 

Ungeachtet der inhaltlich unterschiedlichen Meinungen zu dem Positionspapier darf sich der Vorstand über die ordnungsgemäß gefassten und verfassungsgemäßen Beschlüsse der Mitfrauenversammlung nicht hinwegsetzen und gegen den doppelt erklärten Willen der Mitfrauenversammlung agieren. Das ist nicht nur satzungs-, sondern auch gesetzeswidrig und konterkariert die in demokratischer Abstimmung gefassten Beschlüsse und damit die Vereinsstruktur.

 

Hier geht es nicht um die unterschiedlichen Meinungen, sondern darum, dass elementare demokratische Grundsätze außer Kraft gesetzt werden. Wie soll TDF glaubwürdig die weltweite gleichberechtigte demokratische Teilhabe aller Frauen fordern können, wenn wir selbst uns nicht an demokratische Regeln halten bzw. es zulassen, dass dagegen verstoßen wird?

 

Vor diesem Hintergrund halten wir es für dringend erforderlich, eine Mitfrauenversammlung einzuberufen, die über dieses Vorgehen des Vorstandes beraten und beschließen soll.

 

Wir bitten Euch daher, eure Zustimmung zu dem sog. Minderheitenbegehren nach § 37 BGB zu geben, indem Ihr [  hier ergänzt Frau Auer // per Mail an Frau Dr. Auer als Treuhänderin (ggf. Button) ] ausdrücklich bis zum 7. September 2022 eure Zustimmung zum Verlangen an den Vorstand erklärt, eine Mitfrauenversammlung schnellstmöglich unter Beachtung der Einberufungsfrist von 4 Wochen einzuberufen.

 

Der Vorstand eines Vereins muss eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn eine in der Satzung festgelegte Minderheit dies verlangt. Bei TDF ist in der Satzung festgelegt, dass dies 20% der Mitfrauen sein müssen, das sind 474 Mitfrauen. Die Minderheit muss den Zweck und die Gründe für das Verlangen angeben.

 

Zweck des Verlangens ist, dass die Mitfrauenversammlung als oberstes Organ des Vereins das Vorgehen des Vorstandes bewerten soll, indem über die Abwahl des Vorstandes und die Neuwahl des Vorstandes abgestimmt werden soll.

 

Die Gründe sind - wie oben dargelegt - das satzungs- und gesetzwidrige Vorgehen des Vorstandes, der sich über gefasste Beschlüsse der Mitfrauenversammlungen hinweggesetzt hat.

 

Solltet ihr vorab weitere Informationen haben wollen, wendet euch gern an den Koordinatorinnen-Kreis des Minderheitenbegehrens unter saveTDF@gmx.de 

 

Der Koordinatorinnen-Kreis im Namen und Auftrag von derzeit mehr als 120 Mitfrauen: 

Eike Weißenfels

Farina Goeres

Franziska Madlo-Thiess

Mara Schütz

Marina Piestert

Merle Mansfeld

Nadine Holzmeier

Regina Vormwald

Sabrina Pietsch

 

Mit: 

Antje Langethal

Inge Bell 

Monika Barz

Solveig Senft

 


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Anschreiben Minderheitenbegehren vom 17. August 2022
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